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AGB zu BGB WerkV mit Verbrauchern ab 13.06.2014
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AGB zum BGB-Vertrag
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Verbraucherrecht-Richtlinie ab dem 13.06.2014
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Haftungsfreizeichnung bei vom Kunden beigestelltem Material
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Informationen für Betriebe zu neuen Verbraucherrechten
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Präqualifikation
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Oeffentliche Ausschreibungen: "……oder gleichwertige Art"Achtung bei öffentlichen Ausschreibungen: Leistungspositionen mit "……oder gleichwertiger Art" sind ab sofort vollständig auszufüllen!
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VOB-Stellen bei den Regierungen und Oberfinanzdirektionen
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Vergabehandbücher
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Das wirtschaftlichste AngebotHinweise des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Technologie zur richtigen Wertung im Vergabeverfahren
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VOB Teil A, Fassung 2012
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VOB Teil A, Fassung 2009, gültig ab Juni 2010
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Anfordern der Auszahlung aus der Bauhandwerkersicherung
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Sicherheitsverlangen nach § 648 a BGB
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Bürgschaft auf erstes Anfordern ist unwirksamDer BGH hat mehrfach entschieden, dass Bürgschaften auf erstes Anfordern unwirksam sind. Der Auftraggeber hat in diesem Falle keinen Anspruch auf eine andere Form von Sicherheit während der Gewährleistungsfrist.
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Zum Einbau eines vom LV abweichenden ProduktesDer Einbau eines vom LV abweichenden Produktes stellt einen Mangel dar. Der Auftraggeber kann in diesem Fall Ausbau des verwendeten und Neueinbau des im LV vereinbarten Produktes verlangen.
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Die Abrechnung von RegiearbeitenÜberblick über die Abrechnung von Regiearbeiten
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VOB/B - Bauvertrag
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VOB Teil B, Fassung 2012
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VOB Teil B, Fassung 2009, gültig ab Juni 2010
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Kosten bei unberechtigter MängelrügeKostenerstattung ist nur bei vorheriger Geltendmachung möglich. Hier finden Sie einen Kostenvertrag.
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Verzugszinsen richtig geltend machenVoraussetzungen für die Geltendmachung von Verzugszinsen bei Werklohnforderungen
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Gewährleistungspartner des SHK-HandwerksGewährleistungsvereinbarungen des SHK-Handwerks: Was hat der Mitgliedsbetrieb zu beachten?
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Der Kundendienstauftrag und seine AbwicklungAnleitung mit Muster, wie der Kundendienstauftrag sinnvoll und zielführend abgewickelt werden soll.
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Die Abrechnung von Kundendienst- und ReparaturarbeitenZusammenfassende Darstellung, welche Positionen bei Kundendienst- und Reparaturarbeiten in Ansatz gebracht werden können.
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Die Bauhandwerkersicherung nach § 648 a BGBAnleitung, Musterschreiben und Gesetzestext. Die Bauhandwerkersicherung gewinnt wegen der sich dramatisch verschlechternden Zahlungsmoral zunehmend an Bedeutung. Abgesichert werden soll die Vorleistung des Unternehmers, die er zu einem Zeitpunkt erbringt, wo noch nicht feststeht, ob sein Auftraggeber später zahlungswillig oder zahlungsfähig ist. Damit wird das Vorleistungsrisiko des Auftragnehmers abgesichert und gleichzeitig dem Insolvenzrisiko des Auftraggebers entgegengewirkt.
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Rechte und Pflichten der Werkvertragsparteien bei MängelnZusammenfassende Darstellung der Rechte und Pflichten der Werkvertragsparteien bei Mängeln
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Nachstehend erhalten Sie Hinweise zu Werk- und Bauwerkverträgen
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Nachfolgender BGB-Vertrag ist ein solcher für Bauwerke
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BGB - WerkverträgeNachfolgender Vertrag ist für Erneuerungs-, Umbau-, Ausbesserungs-, Reperatur-, Instandhaltungs- und/oder Instandsetzungsarbeiten , die keine wesentliche Bedeutung für die Konstruktion, den Bestand, die Erhaltung oder die Benutzbarkeit des Gebäudes haben.
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